(1) Die Gemeinden Beverungen, Borgentreich, Brakel, Bad Driburg, Höxter, Marienmünster, Nieheim, Steinheim, Warburg und Willebadessen werden zu einem neuen Kreis zusammengefaßt.
(2) Der Kreis erhält den Namen Höxter.
(3) Sitz der Kreisverwaltung ist die Stadt Höxter.
(4) Die Kreise Höxter und Warburg werden aufgelöst. Rechtsnachfolger ist der neue Kreis Höxter.
III. Abschnitt
Gerichtsorganisation