(1) Die Gemeinden Altenbeken, Borchen, Büren, Delbrück, Hövelhof, Bad Lippspringe, Lichtenau, Paderborn, Salzkotten und Wünnenberg werden zu einem neuen Kreis zusammengefaßt.
(2) Der Kreis erhält den Namen Paderborn.
(3) Sitz der Kreisverwaltung ist die Stadt Paderborn.
(4) Die Kreise Büren und Paderborn werden aufgelöst. Rechtsnachfolger ist der neue Kreis Paderborn.