(1) Die Gemeinden Bad Berleburg, Burbach, Erndtebrück, Freudenberg, Hilchenbach, Kreuztal, Laasphe, Netphen, Neunkirchen, Siegen und Wilnsdorf werden zu einem neuen Kreis zusammengefaßt.
(2) Der Kreis erhält den Namen Siegen-Wittgenstein.
(3) Sitz der Kreisverwaltung ist die Stadt Siegen.
(4) Die Kreise Siegen und Wittgenstein werden aufgelöst. Rechtsnachfolger ist der neue Kreis Siegen-Wittgenstein.