(1) Die Stadt Warburg und die Gemeinden Bonenburg, Calenberg, Dalheim (Amt Warburg-Land), Daseburg, Dössel, Germete, Herlinghausen, Hohenwepel, Menne, Nörde, Ossendorf, Rimbeck, Scherfede, Welda und Wormeln werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Warburg und führt die Bezeichnung ,,Stadt".
(2) Das Amt Warburg-Land wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Warburg.