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§ 22 NW_27219 (Nordrhein-Westfalen)

Sauerland/Paderborn-Gesetz

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Gemeinden Borchen, Dörenhagen - mit Ausnahme der in § 21 Abs. 2 Nr. 1 genannten Gebietsteile - und Etteln werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Borchen.

(2) Das Amt Kirchborchen wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Borchen.