(1) Die Stadt Bad Berleburg und die Gemeinden Alerthausen, Arfeld, Aue, Beddelhausen, Berghausen (Amt Berleburg), Diedenshausen, Dotzlar, Elsoff, Girkhausen - mit Ausnahme der in § 15 Abs. 2 Nr. 2 genannten Gebietsteile -, Hemschlar, Raumland, Richstein, Rinthe, Sassenhausen, Schüllar, Schwarzenau, Stünzel - mit Ausnahme der in § 20 Abs. 2 Nr. 1 genannten Gebietsteile -, Weidenhausen, Wemlighausen, Wingeshausen und Wunderthausen werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Berleburg und führt die Bezeichnungen ,,Stadt" und ,,Bad".
(2) In die Stadt Berleburg werden aus der Gemeinde Langewiese folgende Flurstücke eingegliedert:
Gemarkung Langewiese
Flur 7 Nr. 105, 106, 110 und 111.
(3) Das Amt Berleburg wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Bad Berleburg.