(1) Die Gemeinden Bergisch Gladbach, Burscheid, Kürten, Leichlingen (Rheinland), Odenthal, Overath, Rösrath und Wermelskirchen werden zu einem neuen Kreis zusammengefaßt.
(2) Der Kreis erhält den Namen Rheinisch-Bergischer Kreis.
(3) Sitz der Kreisverwaltung ist die Stadt Bergisch Gladbach.
(4) Der bisherige Rheinisch-Bergische Kreis und der Rhein-Wupper-Kreis werden aufgelöst. Rechtsnachfolger ist der neue Rheinisch-Bergische Kreis.