(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1975 in Kraft.
(2) Abweichend von Absatz 1 tritt § 28 Abs. 1 bis 3 am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Die Landesregierung
des Landes Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Für den Innenminister
Der Minister für Wirtschaft,
Mittelstand und Verkehr
Der Justizminister