(1) Die Gemeinde Niederkrüchten wird in den Kreis Kempen-Krefeld eingegliedert.
(2) Der Kreis Kempen-Krefeld erhält den Namen ,,Kreis Viersen".
(3) Sitz der Kreisverwaltung ist die Stadt Viersen.
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(1) Die Gemeinde Niederkrüchten wird in den Kreis Kempen-Krefeld eingegliedert.
(2) Der Kreis Kempen-Krefeld erhält den Namen ,,Kreis Viersen".
(3) Sitz der Kreisverwaltung ist die Stadt Viersen.