(1) Die Gemeinden Anröchte, Bad Sassendorf, Ense, Erwitte, Geseke, Lippetal, Lippstadt, Möhnesee, Rüthen, Soest, Warstein, Welver, Werl und Wickede (Ruhr) werden zu einem neuen Kreis zusammengefaßt.
(2) Der Kreis erhält den Namen Soest.
(3) Sitz der Kreisverwaltung ist die Stadt Soest.
(4) Die Kreise Lippstadt und Soest werden aufgelöst. Rechtsnachfolger ist der neue Kreis Soest.
III. Abschnitt
Gerichtsorganisation