(1) Die Gemeinden Ahlen, Beckum, Beelen, Drensteinfurt, Ennigerloh, Everswinkel, Oelde, Ostbevern, Sassenberg, Sendenhorst, Telgte, Wadersloh und Warendorf werden zu einem neuen Kreis zusammengefaßt.
(2) Der Kreis erhält den Namen Warendorf.
(3) Sitz der Kreisverwaltung ist die Stadt Warendorf.
(4) Die Kreise Beckum und Warendorf werden aufgelöst. Rechtsnachfolger ist der neue Kreis Warendorf.