(1) Die Städte Bockum-Hövel, Hamm und Heessen - mit Ausnahme der in § 17 Abs. 2 genannten Flurstücke - und die Gemeinden Pelkum, Rhynern - mit Ausnahme der in Absatz 3 genannten Fluren - und Uentrop werden zu einer neuen kreisfreien Stadt zusammengeschlossen. Die Stadt erhält den Namen Hamm.
(2) In die Stadt Hamm werden aus der Stadt Ahlen folgende Flurstücke eingegliedert:
Gemarkung Ahlen
Flur 120 Nrn. 23 bis 27 und 29.
(3) In die Stadt Werl werden aus der Gemeinde Rhynern folgende Fluren eingegliedert:
Gemarkung Hilbeck
Fluren 1 bis 9.