(1) Die Stadt Stromberg wird in die Stadt Oelde eingegliedert.
(2) Das Amt Oelde wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Oelde.
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(1) Die Stadt Stromberg wird in die Stadt Oelde eingegliedert.
(2) Das Amt Oelde wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Oelde.