(1) Die Gemeinde Vorhelm wird in die Stadt Ahlen eingegliedert.
(2) In die Stadt Ahlen werden weiterhin aus der Stadt Heessen folgende Flurstücke eingegliedert:
Gemarkung Heessen
Flur 37 Nrn. 13 bis 15, 17, 18, 40 bis 42, 49, 53, 55 und 56.
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(1) Die Gemeinde Vorhelm wird in die Stadt Ahlen eingegliedert.
(2) In die Stadt Ahlen werden weiterhin aus der Stadt Heessen folgende Flurstücke eingegliedert:
Gemarkung Heessen
Flur 37 Nrn. 13 bis 15, 17, 18, 40 bis 42, 49, 53, 55 und 56.