(1) Die Gemeinden Ascheberg und Herbern werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Ascheberg.
(2) Das Amt Herbern wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Ascheberg.
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(1) Die Gemeinden Ascheberg und Herbern werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Ascheberg.
(2) Das Amt Herbern wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Ascheberg.