(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1973 in Kraft.
(2) Abweichend von Absatz 1 tritt § 22 Abs. 1 Nr. 8 letzter Satz am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Die Landesregierung
des Landes Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
zugleich für den
Innenminister
Der Justizminister