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§ 25 NW_27213 (Nordrhein-Westfalen)

Bielefeld-Gesetz

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Räte der Städte Minden und Vlotho werden aufgelöst. § 29 Abs. 2 der Gemeindeordnung findet entsprechende Anwendung.

(2) Die Kreistage der Kreise Herford und Warendorf werden aufgelöst. § 21 Abs. 2 der Kreisordnung findet entsprechende Anwendung.