(1) Die Räte der Städte Minden und Vlotho werden aufgelöst. § 29 Abs. 2 der Gemeindeordnung findet entsprechende Anwendung.
(2) Die Kreistage der Kreise Herford und Warendorf werden aufgelöst. § 21 Abs. 2 der Kreisordnung findet entsprechende Anwendung.