(1) Die Gemeinden Borgholzhausen, Gütersloh, Halle (Westf.), Harsewinkel, Herzebrock, Langenberg, Rheda-Wiedenbrück, Rietberg, Schloß Holte-Stukenbrock, Steinhagen, Verl, Versmold und Werther (Westf.) werden zu einem neuen Kreis zusammengefaßt.
(2) Der Kreis erhält den Namen Gütersloh.
(3) Sitz der Kreisverwaltung ist die Stadt Gütersloh.
(4) Die Kreise Halle (Westf.) und Wiedenbrück werden aufgelöst. Rechtsnachfolger ist der Kreis Gütersloh.