(1) Die Gemeinden Herzogenrath, Alsdorf, Würselen, Baesweiler, Eschweiler, Stolberg (Rhld.), Roetgen, Simmerath und Monschau werden zu einem neuen Kreis zusammengefaßt.
(2) Der neue Kreis erhält den Namen Aachen.
(3) Sitz der Kreisverwaltung ist die Stadt Aachen.
(4) Die bisherigen Kreise Aachen und Monschau werden aufgelöst. Rechtsnachfolger ist der neue Kreis Aachen.