nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 27 NW_27211 (Nordrhein-Westfalen)

Aachen-Gesetz

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Stadt Heinsberg (Rhld.) und die Gemeinden Karken, Kempen, Kirchhoven - mit Ausnahme der in § 30 genannten Flurstücke -, Oberbruch-Dremmen, Randerath - mit Ausnahme der in § 29 genannten Flurstücke - und Waldenrath werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die neue Gemeinde erhält den Namen Heinsberg und führt die Bezeichnung ,,Stadt".

(2) In die Stadt Heinsberg werden eingegliedert aus der Gemeinde Würm folgende Flurstücke:

Gemarkung Würm

Flur 4 Nr. 2, 3, 4, 220, 221, 223, 224, 247, 270.

(3) Das Amt Karken wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Heinsberg.