(1) Die Gemeinden Vettweiß und Müddersheim werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Vettweiß.
(2) Das Amt Vettweiß wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Vettweiß.
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(1) Die Gemeinden Vettweiß und Müddersheim werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Vettweiß.
(2) Das Amt Vettweiß wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Vettweiß.