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Gesetz zur Neugliederung des Kreises Wiedenbrück und von Teilen des Kreises Bielefeld
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Die Amtsvertretung des Amtes Schloß Neuhaus wird ohne die Gemeinde Stukenbrock gebildet.