nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 14 NW_27208 (Nordrhein-Westfalen)

Gesetz zur Neugliederung des Kreises Wiedenbrück und von Teilen des Kreises Bielefeld

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Amtsvertretung des Amtes Schloß Neuhaus wird ohne die Gemeinde Stukenbrock gebildet.