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§ 7 NW_27206 (Nordrhein-Westfalen)

Gesetz zur Neugliederung des Kreises Detmold

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Stadt Lügde (Amt Lügde, Kreis Höxter), die Gemeinde Harzberg (Amt Lügde, Kreis Höxter) und die Gemeinden Elbrinxen, Falkenhagen, Hummersen, Köterberg, Niese, Rischenau, Sabbenhausen und Wörderfeld werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen, die in den Kreis Detmold eingegliedert wird. Die Gemeinde erhält den Namen Lügde und führt die Bezeichnung ,,Stadt".

(2) Das Amt Lügde wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Lügde.