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§ 4 NW_27206 (Nordrhein-Westfalen)

Gesetz zur Neugliederung des Kreises Detmold

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Gemeinden Schlangen, Kohlstädt und Oesterholz-Haustenbeck werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Schlangen.