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§ 4 NW_27204 (Nordrhein-Westfalen)

Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Moers

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Gemeinden Rheurdt und Schaephuysen (Amt Rheurdt) werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die neue Gemeinde erhält den Namen Rheurdt.

(2) Das Amt Rheurdt wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Rheurdt.

II. Abschnitt

Schlußvorschriften