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§ 9 Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Düren (Nordrhein-Westfalen)

Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Düren

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 01.01.2000 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Gemeinden Bergstein, Brandenberg, Gey, Großhau, Hürtgen, Kleinhau und Straß (Amt Straß-Bergstein) werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Hürtgenwald.

II. Abschnitt

Schlußvorschriften