Die Amtsvertretungen der Ämter Echtz, Merzenich, Vettweiß, Birgel, Kreuzau und Straß-Bergstein werden aufgelöst. § 2 der Amtsordnung in Verbindung mit § 29 Abs. 2 der Gemeindeordnung gilt entsprechend.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Die Amtsvertretungen der Ämter Echtz, Merzenich, Vettweiß, Birgel, Kreuzau und Straß-Bergstein werden aufgelöst. § 2 der Amtsordnung in Verbindung mit § 29 Abs. 2 der Gemeindeordnung gilt entsprechend.