Vom 24. Juni 1969
(1) Die Stadt Sassenberg - mit Ausnahme der in § 2 Abs. 2 Nr. 3 genannten Flurstücke - und die Gemeinde Füchtorf (Amt Sassenberg) werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Sassenberg und führt die Bezeichnung ,,Stadt".
(2) In die Gemeinde werden eingegliedert:
1. die Gemeinde Dackmar (Amt Sassenberg) mit Ausnahme der in § 2 Abs. 2 Nr. 1 genannten Flurstücke,
2. die Gemeinde Gröblingen (Amt Sassenberg) mit Ausnahme des in § 2 Abs. 2 Nr. 2 genannten Gebietsteils,
3. aus der Stadt Warendorf der Gebietsteil, der nördlich der in der Anlage 1 zu dem Gebietsänderungsvertrag zwischen den Städten Warendorf und Sassenberg und der Gemeinde Gröblingen vom 27. Juni 1968 bezeichneten Grenze liegt.
(3) Das Amt Sassenberg wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Sassenberg.