(1) Die Stadt Borken und die Gemeinden Stadt Gemen, Kirchspiel Gemen, Weseke (Amt Gemen-Weseke), Borkenwirthe, Grütlohn, Hoxfeld, Marbeck, Rhedebrügge und Westenborken (Amt Marbeck-Raesfeld), werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Borken und führt die Bezeichnung ,,Stadt".
(2) Die Ämter Gemen-Weseke und Marbeck-Raesfeld werden aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Borken.