Die am 27. September 1964 gewählten Räte der Städte Ahaus und Stadtlohn werden aufgelöst. § 29 Abs. 2 der Gemeindeordnung findet entsprechende Anwendung.
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Die am 27. September 1964 gewählten Räte der Städte Ahaus und Stadtlohn werden aufgelöst. § 29 Abs. 2 der Gemeindeordnung findet entsprechende Anwendung.