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§ 4 NW_27190 (Nordrhein-Westfalen)

Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Ahaus

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Gemeinden Legden und Asbeck (Amt Legden) werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Legden.

(2) Das Amt Legden wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Legden.