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§ 1 NW_27190 (Nordrhein-Westfalen)

Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Ahaus

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Gemeinden Wigbold Nienborg und Heek (Amt Nienborg) werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Heek.

(2) Das Amt Nienborg wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Heek.