Die am 27. September 1964 gewählten Kreistage der Landkreise Meschede und Olpe werden aufgelöst. § 21 Abs. 2 der Landkreisordnung gilt entsprechend.
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Die am 27. September 1964 gewählten Kreistage der Landkreise Meschede und Olpe werden aufgelöst. § 21 Abs. 2 der Landkreisordnung gilt entsprechend.