In die Stadt Waldbröl wird aus der Gemeinde Denklingen, Gemarkung Denklingen, die Flur 22 mit Ausnahme der Flurstücke 8 bis 12 sowie der entlang der vorgenannten Flurstücke gelegenen Teilfläche des Straßenflurstücks 13 eingegliedert.
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In die Stadt Waldbröl wird aus der Gemeinde Denklingen, Gemarkung Denklingen, die Flur 22 mit Ausnahme der Flurstücke 8 bis 12 sowie der entlang der vorgenannten Flurstücke gelegenen Teilfläche des Straßenflurstücks 13 eingegliedert.