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§ 7 NW_27183 (Nordrhein-Westfalen)

Gesetz zur Neugliederung des Oberbergischen Kreises

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

In die Stadt Waldbröl wird aus der Gemeinde Denklingen, Gemarkung Denklingen, die Flur 22 mit Ausnahme der Flurstücke 8 bis 12 sowie der entlang der vorgenannten Flurstücke gelegenen Teilfläche des Straßenflurstücks 13 eingegliedert.