Die am 27. September 1964 gewählten Räte der Städte Gummersbach und Bergneustadt sowie der Gemeinden Ründeroth und Gimborn werden aufgelöst. § 29 Abs. 2 der Gemeindeordnung gilt entsprechend.
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Die am 27. September 1964 gewählten Räte der Städte Gummersbach und Bergneustadt sowie der Gemeinden Ründeroth und Gimborn werden aufgelöst. § 29 Abs. 2 der Gemeindeordnung gilt entsprechend.