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§ 12 NW_27183 (Nordrhein-Westfalen)

Gesetz zur Neugliederung des Oberbergischen Kreises

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die am 27. September 1964 gewählten Räte der Städte Gummersbach und Bergneustadt sowie der Gemeinden Ründeroth und Gimborn werden aufgelöst. § 29 Abs. 2 der Gemeindeordnung gilt entsprechend.