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§ 3 NW_27182 (Nordrhein-Westfalen)

Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Kleve

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Gemeinden Hau - mit Ausnahme der in § 2 Abs. 2 genannten Flurstücke -, Louisendorf, Schneppenbaum - mit Ausnahme der in § 2 Abs. 2 genannten Flurstücke - und Till-Moyland (Amt Till) sowie die Gemeinde Huisberden (Amt Griethausen) werden zu einer amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Bedburg-Hau.

(2) In die neue Gemeinde werden aus der Gemeinde Reichswalde folgende Flurstücke eingegliedert:

Gemarkung Reichswalde

Flur 6 Nr. 15/1 und 15/2,

Flur 7 Nr. 9, 10 und 12,

Flur 8 bis 11 ganz.

(3) Das Amt Till wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Bedburg-Hau.