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§ 3 NW_27181 (Nordrhein-Westfalen)

Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Geldern

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Stadt Straelen und die Gemeinde Herongen werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Straelen und führt die Bezeichnung ,,Stadt".