nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 3 Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Geldern (Nordrhein-Westfalen)

Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Geldern

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 01.01.2000 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Stadt Straelen und die Gemeinde Herongen werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Straelen und führt die Bezeichnung ,,Stadt".