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§ 4 NW_27175 (Nordrhein-Westfalen)

Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Altena und der kreisfreien Stadt Lüdenscheid

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Gemeinde Küntrop (Amt Balve, Landkreis Arnsberg) wird in die Stadt Neuenrade eingegliedert.

(2) Das Amt Neuenrade wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Neuenrade.