(1) Die Verpflichtung, Berufsschulen zu errichten und fortzuführen (§ 10 Absatz 2 Satz 1 Schulverwaltungsgesetz) obliegt auch für das Gebiet der Stadt Lüdenscheid ausschließlich dem Landkreis Lüdenscheid.
(2) Der Schulverband für die berufsbildenden Schulen Altena-Lüdenscheid für den Landkreis Altena und die kreisfreie Stadt Lüdenscheid wird aufgelöst.
Rechtsnachfolger ist der Landkreis Lüdenscheid.