(1) Die Stadt Herford wird in den Landkreis Herford eingegliedert.
(2) Der Zweckverband Kreis- und Stadtkrankenhaus Herford wird aufgelöst. Rechtsnachfolger ist der Landkreis Herford.
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(1) Die Stadt Herford wird in den Landkreis Herford eingegliedert.
(2) Der Zweckverband Kreis- und Stadtkrankenhaus Herford wird aufgelöst. Rechtsnachfolger ist der Landkreis Herford.