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§ 4 NW_27174 (Nordrhein-Westfalen)

Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Herford und der kreisfreien Stadt Herford

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Gemeinden Gohfeld, Löhne, Mennighüffen, Obernbeck und Ulenburg (Amt Löhne) werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Löhne und führt die Bezeichnung ,,Stadt".

(2) Das Amt Löhne wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Löhne.