(1) Die Gemeinden Oberbruch, Dremmen, Porselen und Horst, Selfkantkreis Geilenkirchen-Heinsberg, werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Oberbruch-Dremmen.
(2) Das Amt Oberbruch-Dremmen wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Oberbruch-Dremmen.