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§ 6 NW_27170 (Nordrhein-Westfalen)

Zweites Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Siegen

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Gemeinden Burbach, Gilsbach, Holzhausen, Lippe, Lützeln, Niederdresselndorf, Oberdresselndorf, Wahlbach und Würgendorf (Amt Burbach) werden zu einer amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Burbach.

(2) Das Amt Burbach wird aufgelöst, Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Burbach.