§ 75 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen gilt entsprechend.
Abschnitt IV
Änderung der Verbandssatzung und Auflösung des Zweckverbandes
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§ 75 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen gilt entsprechend.
Abschnitt IV
Änderung der Verbandssatzung und Auflösung des Zweckverbandes