nu:legal · recht.nulegal.eu

Art 3 NW_27089 (Nordrhein-Westfalen) — Organe

Bekanntmachung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Organe der Akademie sind

1. das Kuratorium,

2. der geschäftsführende Ausschuß,

3. der Leiter der Akademie; er führt die Bezeichnung Präsident.