nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 9 NW_27074 (Nordrhein-Westfalen) — Gleisabstand

BOA  
Landesrecht Nordrhein-Westfalen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Der Abstand gerader Gleise, zwischen denen nicht regelmäßig gearbeitet wird, muß, von Mitte zu Mitte Gleis gemessen, mindestens betragen:

a)

bei Neubauten:

Regelspur

4,00 m

Schmalspur

ohne

mit

Rollfahrzeug

von 1,00 m

3,60 m

4,00 m

von 0,75 m

3,40 m

4,00 m

b)

bei bestehenden Anlagen:

Regelspur

3,50 m

Schmalspur

ohne

mit

Rollfahrzeug

von 1,00 m

3,10 m

3,80 m

von 0,75 m

2,90 m

3,80 m

(2) Der Abstand gerader Gleise, zwischen denen regelmäßig gearbeitet wird und zwischen denen sich Laufwege befinden, muß mindestens betragen:

bei Regelspur

4,00 m

bei Schmalspur

ohne

mit

Rollfahrzeug

von 1,00 m

3,60 m

4,00 m

von 0,75 m

3,40 m

4,00 m

Die Aufsichtsbehörde kann höhere Forderungen stellen bei:

Regelspur

bis 4,50 m

Schmalspur

ohne

mit

Rollfahrzeug

von 1,00 m

bis 4,00 m

bis 4,30 m

von 0,75 m

bis 3,80 m

bis 4,30 m.

(3) Bei Regelspur ist in Bogen mit einem Halbmesser von weniger als 250 m der Gleisabstand entsprechend dem Halbmesser zu vergrößern. Bei Schmalspur ist sinngemäß zu verfahren.

(4) Zwischen zusammenlaufenden Gleisen muß ein Grenzzeichen angebracht werden, das angibt, wie weit ein Gleis besetzt sein darf, ohne daß die Bewegungen auf dem anderen Gleis gefährdet werden. Der Abstand der Gleise an diesem Grenzzeichen muß mindestens betragen bei:

Regelspur

3,50 m

Schmalspur

ohne

mit

Rollfahrzeug

von 1,00 m

3,10 m

3,80 m

von 0,75 m

2,90 m

3,80 m.

Ist die Stelle, an der das Grenzzeichen stehen muß, eingepflastert oder ausgebohlt, so kann eine andere Kennzeichnung verwendet werden.

---

Zitiervorschlag: § 9 NW_27074 (Nordrhein-Westfalen)

Quelle: nrwrecht, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist die Papierfassung des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Land Nordrhein-Westfalen (recht.nrw.de — Verkündungsblätter: https://recht.nrw.de/suche/vbl)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27074/9

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.nrw.de
