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Gesetz über den Bedarf und die Ausbauplanung der Landesstraßen (Landesstraßenausbaugesetz - LStrAusbauG); Bekanntmachung der Neufassung
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft