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§ 7 NW_27057 (Nordrhein-Westfalen)

Gesetz über den Bedarf und die Ausbauplanung der Landesstraßen (Landesstraßenausbaugesetz - LStrAusbauG); Bekanntmachung der Neufassung

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das für das Straßenwesen zuständige Ministerium berichtet dem Landtag jährlich über den Fortgang bei der Planung, dem Bau und der Unterhaltung der Landesstraßen nach dem Stand vom 31. Dezember des Vorjahres.