(1) Der Vorsitzende der Geschäftsführung zeichnet unter dem Namen der Deutschen Rentenversicherung Westfalen wie folgt:
,,Die Geschäftsführung
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Name)
Erster Direktor"
(2) Die übrigen Mitglieder der Geschäftsführung zeichnen:
,,Die Geschäftsführung
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Name)
Direktor"