Die Deutsche Rentenversicherung Westfalen hat den von der Geschäftsführung vorbereiteten und vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplan spätestens am 1. Oktober vor Beginn des Kalenderjahres, für das er gelten soll, der Aufsichtsbehörde vorzulegen.
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Die Deutsche Rentenversicherung Westfalen hat den von der Geschäftsführung vorbereiteten und vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplan spätestens am 1. Oktober vor Beginn des Kalenderjahres, für das er gelten soll, der Aufsichtsbehörde vorzulegen.